Besucher-Information / Eintrittspreise

Inhalt:

 

Bild: Schloss und Park Linderhof

Eintrittspreise 2024

Schloss mit Parkbauten:
10,- Euro regulär · 9,- Euro ermäßigt

Ticket Parkbauten: 5,- Euro regulär · 4,- Euro ermäßigt
(Maurischer Kiosk + Marokkanisches Haus + Hundinghütte + Einsiedelei des Gurnemanz + Königshäuschen)
Die Venusgrotte ist aktuell wegen Restaurierung geschlossen.

Ticket Königshäuschen: 2,- Euro regulär · 1,- Euro ermäßigt

 

Im Winter kann nur das Schloss besichtigt werden:
9,- Euro regulär · 8,- Euro ermäßigt

 

Kombiticket "Königsschlösser": 31,- Euro
Das Ticket ist 6 Monate gültig und berechtigt zum einmaligen Besuch der Schlösser Neuschwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee.

Mit den Jahreskarten und Mehrtagestickets der Bayerischen Schlösserverwaltung können Sie über vierzig der schönsten Sehenswürdigkeiten Bayerns besichtigen!

Informationen + häufige Fragen zu den Jahreskarten, Mehrtagestickets und zum Kombiticket "Königsschlösser"


Tickets

Eintrittskarten erhalten Sie an der Schlosskasse; einen Teil der Karten bieten wir online über unseren Ticketshop an.

Auch wenn online keine Tickets mehr verfügbar sind, können Sie also in der Regel an der Schlosskasse noch Eintrittskarten kaufen.

Besucher mit einem Online-Ticket können direkt zum Einlass am Schloss gehen und müssen sich nicht in die Kassenschlange einreihen.
Bitte beachten Sie, dass bei ermäßigten Tickets sowie bei Freikarten vor Ort ein entsprechender Nachweis im Original vorgelegt werden muss. Nachträgliche Ermäßigungen können nicht gewährt werden. Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.


Reservierungsangebot für Reiseveranstalter und Gruppen ab 15 Personen

Für Gruppen ab 15 Personen besteht die Möglichkeit, per E-Mail, Fax oder Brief vorab zu reservieren (Gebühr 1,50 Euro pro Person).
Weitere Informationen zur Reservierung für Gruppen finden Sie hier.


 

Bild: Brunnenfigur "Amor"

Freier und ermäßigter Eintritt

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.

Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrkräfte und Gruppenleiter/-innen für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.

Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.

Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.

Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.


 
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