Besucher-Information / Eintrittspreise

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Eintrittspreise 2025

Aktuelle Informationen / Ticketverkauf

Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen die Gesamtkarte "Schloss + Venusgrotte" und das Ticket "Venusgrotte" ausschließlich an der Schlosskasse vor Ort verkauft werden.
Das Ticket "Schloss Linderhof" ist auch im Online-Ticketshop erhältlich.

Tickets für den Zeitraum 5. bis 23. Mai 2025

Aufgrund einer zeitweisen Straßensperrung werden für die Zeit vom 5. bis 23. Mai 2025 keine Eintrittskarten im Onlineverkauf angeboten. Tickets sind in diesem Zeitraum ausschließlich vor Ort an der Schlosskasse erhältlich. Für Gruppen sind für den Zeitraum vom 5. bis 23. Mai 2025 keine Reservierungen für die Zeit nach 14 Uhr möglich.

Foto- und Filmaufnahmen

Bitte beachten Sie, dass Foto- und Videoaufnahmen im Schloss Linderhof, in der Venusgrotte, im Königshäuschen und im Königshaus am Schachen leider nicht gestattet sind. Weitere Informationen finden Sie hier


Bild: Schloss und Park Linderhof

Gesamtkarte "Schloss + Venusgrotte"
13,- Euro regulär · 12,- Euro ermäßigt
(nur an der Schlosskasse in begrenztem Umfang erhältlich)

Schloss Linderhof
10,- Euro regulär · 9,- Euro ermäßigt
(an der Schlosskasse und im Online-Ticketshop erhältlich)

Venusgrotte
8,- Euro regulär · 7,- Euro ermäßigt
(nur an der Schlosskasse in begrenztem Umfang erhältlich)

Königshäuschen
2,- Euro regulär · 1,- Euro ermäßigt
(an der Schlosskasse und im Königshäuschen erhältlich)

Die übrigen Parkbauten (Maurischer Kiosk, Marokkanisches Haus, Hundinghütte und Einsiedelei des Gurnemanz) können ohne Ticket besichtigt werden.

 

Kombiticket "Königsschlösser": 40,- Euro
Das Ticket ist 6 Monate gültig und berechtigt zum einmaligen Besuch der Schlösser Neuschwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee.

Mit den Jahreskarten und Mehrtagestickets der Bayerischen Schlösserverwaltung können Sie über vierzig der schönsten Sehenswürdigkeiten Bayerns besichtigen!

Informationen + häufige Fragen zu den Jahreskarten, Mehrtagestickets und zum Kombiticket "Königsschlösser"


Tickets

Eintrittskarten erhalten Sie an der Schlosskasse; einen Teil der Tickets "Schloss Linderhof" (10,- Euro regulär · 9,- Euro ermäßigt) bieten wir online über unseren Ticketshop an. Auch wenn online keine Tickets mehr verfügbar sind, sind in der Regel an der Schlosskasse noch Eintrittskarten erhältlich.

Besucher mit einem Online-Ticket können direkt zum Einlass am Schloss gehen und müssen sich nicht in die Kassenschlange einreihen.
Bitte beachten Sie, dass bei ermäßigten Tickets sowie bei Freikarten vor Ort ein entsprechender Nachweis im Original vorgelegt werden muss. Nachträgliche Ermäßigungen können nicht gewährt werden. Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.


Reservierungsangebot für Reiseveranstalter und Gruppen ab 15 Personen

Für Gruppen ab 15 Personen besteht die Möglichkeit, per E-Mail, Fax oder Brief vorab zu reservieren (Gebühr 1,50 Euro pro Person).
Weitere Informationen zur Reservierung für Gruppen finden Sie hier.


 

Bild: Brunnenfigur "Amor"

Freier und ermäßigter Eintritt

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.

Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrkräfte und Gruppenleiter/-innen für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.

Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.

Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.

Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.


 
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